Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode

Kleine Anfrage Drucksache 17 / 158 2.6.2021
des Abg. Bernhard Eisenhut AfD

und

Antwort
des Ministeriums für Verkehr

Anbindung der Gäubahn an den Bahnhof Singen

Kleine Anfrage

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie positioniert sie sich hinsichtlich Planungsvorhaben, welche eine Anbindung der Gäubahn an den Bahnhof Singen künftig nicht mehr vorsehen, sondern sich lediglich auf eine Haltestelle an der Landesgartenschau beschränken?
  2. Wie beurteilt sie derlei Planungen insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Gutachtern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28568) die Anbindungszeit des Halts Singen Landesgartenschau um zwei Minuten länger angenommen wird als diejenige des Halts Singen?
  3. Wird sie daran festhalten, dass der Hauptbahnhof Singen im Rahmen des Gäu- bahnausbaus direkt an den Fernverkehr angeschlossen ist?
  4. Welche konkreten Maßnahmen hat sie bereits ergriffen und wird sie ergreifen, um sicherzustellen, dass die zuvor genannten Absichten umgesetzt werden?
  5. Wie positioniert sie sich zu den jeweilig einzelnen Punkten der aktuellen Resolution des Kreistags Konstanz zum Ausbau der Gäubahn?

28.5.2021 Eisenhut AfD

Begründung

Im Koalitionsvertrag bekennt sich die grün-schwarze Landesregierung zum Ausbau der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen. Gegenwärtig liegt mit dem Projektdossier zum Planfall 040b jedoch eine Option vor, nach der nicht mehr der Hauptbahnhof Singen, sondern die Haltestelle Landesgartenschau angefahren werden würde. Der Kreistag Singen weist in seiner aktuellen Resolution darauf hin, dass eine Umsetzung dieser Planung weder akzeptabel noch adäquat wäre. Zudem gilt es, die enormen Investitionen im Bahnhofsumfeld Singen zu berücksichtigen. Vorliegend gilt es, die Haltung und die ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung zur besagten Thematik offenzulegen.

Antwort

Mit Schreiben vom 29. Juni 2021 Nr. VM3-0141.5-4/51 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie positioniert sie sich hinsichtlich Planungsvorhaben, welche eine Anbindung der Gäubahn an den Bahnhof Singen künftig nicht mehr vorsehen, sondern sich lediglich auf eine Haltestelle an der Landesgartenschau beschränken?

Seitens des Bundes wurde für das Bedarfsplanprojekt „ABS Stuttgart–Singen– Grenze D/CH (Gäubahn)“ eine aktuelle gesamtwirtschaftliche Bewertung nach der geltenden Methodik der Bundesverkehrswegeplanung durchgeführt, deren Ergebnisse im März 2021 in Form eines Projektdossiers vom Bund veröffentlicht wurden. Das Ministerium für Verkehr teilt die Kritik der betroffenen Städte und Regionen an dem in diesem Rahmen hinterlegten Ansatz, die Fernverkehrszüge nicht mehr nach Singen Hbf, sondern über die Singener Kurve sowie ohne einen Halt in Böblingen zu führen.

2. Wie beurteilt sie derlei Planungen insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Gutachtern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28568) die Anbindungszeit des Halts Singen Landesgartenschau um zwei Minuten länger angenommen wird als diejenige des Halts Singen?

Das Ministerium für Verkehr kann diese in der Antwort zu Frage 26 mitgeteilten gutachterlichen Annahmen nicht bewerten. Die Frage wäre an den Bund bzw. deren Gutachter zu richten.

3. Wird sie daran festhalten, dass der Hauptbahnhof Singen im Rahmen des Gäubahnausbaus direkt an den Fernverkehr angeschlossen ist?

Ja. Das Ministerium für Verkehr teilt diese Position und sieht diesbezüglich einen dringenden Optimierungsbedarf an den aktuell vorgelegten Planungen des Bundes.

4. Welche konkreten Maßnahmen hat sie bereits ergriffen und wird sie ergreifen, um sicherzustellen, dass die zuvor genannten Absichten umgesetzt werden?

Das Ministerium für Verkehr hat das Anliegen, dass sowohl Singen Hbf als auch Böblingen auch zukünftig durch die Fernverkehrslinie Stuttgart–Zürich bedient werden, umgehend nach der Veröffentlichung des Projektdossiers im März 2021 in den bereits zum Gäubahnausbau laufenden Austausch mit dem Bund eingebracht.

Der Bund hat in diesem Rahmen bestätigt, dass mit der vorgelegten positiven volkswirtschaftlichen Bewertung nunmehr eine Grundlage vorliegt, auf deren Basis jetzt vor allem die DB Netz AG als Vorhabenträgerin die Möglichkeit hat, mit allen Beteiligten eine Weiterentwicklung und weitere Optimierung des Projekts vorzunehmen. Die sich hierdurch ergebenden Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Optimierung des Bedarfsplanprojektes wird das Ministerium für Verkehr ergreifen und sich im weiteren Projektverlauf gegenüber dem Bund und der DB Netz AG insbesondere für die Entwicklung von Lösungen zur Sicherung der Halte der Fernverkehrslinie in Singen Hbf und Böblingen im Rahmen dieses Bedarfsplanprojektes einsetzen.

5. Wie positioniert sie sich zu den jeweilig einzelnen Punkten der aktuellen Resolution des Kreistags Konstanz zum Ausbau der Gäubahn?

Das Ministerium für Verkehr hat dem Landkreis Konstanz mitgeteilt, dass es die Kritik an dem im Rahmen der Bewertung durch die Bundesgutachter hinterlegten Ansatz teilt, die Fernverkehrszüge nicht mehr nach Singen Hbf, sondern über die Singener Kurve sowie ohne einen Halt in Böblingen zu führen. Das Ministerium für Verkehr hat ferner gegenüber dem Landkreis Konstanz den dringenden Optimierungsbedarf unterstrichen, denn es ist auch sein Anliegen, dass sowohl Singen Hbf als auch Böblingen auch zukünftig durch die Fernverkehrslinie Stuttgart–Zürich bedient werden. Das Ministerium für Verkehr hat zudem darauf hingewiesen, dass es dieses Anliegen deshalb nach der Veröffentlichung des Projektdossiers im März 2021 umgehend in den bereits zum Gäubahnausbau laufenden Austausch mit dem Bund eingebracht hat.

Hermann
Minister für Verkehr

Von T. M.

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