Landtag

Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten, die diese vertreten sollen. Die Landtagsabgeordneten entscheiden über laufende politische Fragen und sind dabei nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Ein Fraktionszwang ist verfassungswidrig. Das heißt sie können unabhängig von z.B. ihrer Partei entscheiden, da sie nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. In der Praxis stimmen die meisten Parteien aber nahezu ausnahmslos geschlossen ab. Es wird sogar oft geschlossen applaudiert.  Wer die Landtagsdebatten mitverfolgt merkt schnell, dass nur bei der AfD kein Fraktionszwang existiert.

Bild: Landtag von Baden-Württemberg

Aufgaben des Landtags

Zu den Aufgaben des Landtags gehört die Verabschiedung von Gesetzen. Der Landtag ist somit die Legislative (gesetzgebende Gewalt).
Zu den Aufgaben gehört auch die Kontrolle der Exekutive (der vollziehenden Gewalt).
Die Judikative (rechtsprechende Gewalt)  ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut.

Meine Funktionen im Landtag

Landtag von Baden-Württemberg

– Mitglied Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration
– Mitglied Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
– stellv. Mitglied Ausschuss für Finanzen
– stellv. Mitglied Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
– stellv. Mitglied Ausschuss für Verkehr
– stellv. Mitglied Petitionsausschuss
– stellv. Mitglied Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament)
– Verbraucherschutzpolitischer Sprecher
– Fischereipolitischer Sprecher
– Weinbaupolitischer Sprecher
– Gesundheitspolitischer Sprecher
– Suchtpolitischer Sprecher
– Seniorenpolitischer Sprecher
– Behindertenpolitischer Sprecher

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