Pressemitteilung – Stuttgart, den 29.09.2021

„Sie haben gezeigt, dass Ihnen selbst beim Angeln die Regierungstreue zu den Grünen wichtiger ist als die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land!“ Mit dieser Kritik an Minister Hauck (CDU) brachte der fischereipolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL den Gesetzentwurf der Fraktion für ein neues Fischereigesetz heute im Landtag ein. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, mit der das Nachtangelverbot für Baden-Württemberg gekippt wurde. „Wieso genau sich das Angeln bei Nacht auf die Fischbestände oder die das Gewässer umgebende Natur anders auswirken sollte als bei Tag, konnte das Ministerium nicht erklären. Auch bei der Frage nach dem waidgerechten Angeln bei Nacht stellten die Anwesenden fest, dass dies ja grundsätzlich möglich sei. Wels und Aal durften nachts geangelt werden, alles andere nicht. Das verstehe wer will. Zu guter Letzt musste die vermeintliche Bedrohung der Fischwilderei herhalten. Auch dazu hatte das Ministerium keine Zahlen anzubieten.“

Eisenhut verwies darauf, dass Hauck, nachdem die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Nachtangelverbots eingereicht hatte, plötzlich ganz schnell eine Änderung der Fischereiverordnung verkündete. „Offenbar hoffte er, dass das Thema damit beendet wäre. Das ist es aber aus gewichtigen Gründen mitnichten. Wir möchten der Regierung durch die Änderung des Fischereigesetzes die Ermächtigungsgrundlage entziehen, neue Nachtangelverbote zu erlassen. Wir möchten den Anglern in Baden-Württemberg die Sicherheit geben, dass die Regierung nicht aufgrund von ideologischen Spinnereien wieder ein, wie auch immer geartetes, Nachtangelverbot einführt und Einzelne wieder Klageverfahren gegen den Staat führen müssen. Wir wollen die wahren Natur- und Umweltschützer von unsinnigen Regeln befreien. Und das sind Angler, Jäger, Bauern und Forstwirte. Damit wieder die das Sagen haben, die etwas davon verstehen. Petri Heil.“

Von T. M.

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