Stuttgart, 11.12.2025

Genau diese Betriebe, die wir angeblich alle schützen wollen, sollen die Zeche zahlen, wenn Landkreise oder Zweckverbände die neue Freiheit für versteckte Preiserhöhungen nutzen.“ Das sagte der verbraucherpolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL in der Debatte zum neuen Tierkörperbeseitigungsgesetz. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Stadt- und Landkreise künftig statt starrer Gebühren auch privatrechtliche Entgelte verlangen dürfen. Wo echte Bürokratie abgebaut wird, unterstützen wir das gerne. Aber genau hier lauert die Gefahr! Ein Entgelt ist kein gebührenrechtlicher Kostenbeitrag mehr, der sich strikt an den tatsächlichen Aufwand halten muss. Ein Entgelt ist ein Preis – und Preise können beliebig steigen, ohne dass unsere Metzger, Landwirte, Schäfer und kleinen Schlachtbetriebe mitreden dürfen.“

In der Gesetzesbegründung steht dreist: „Es entstehen keine Mehrkosten“, moniert Eisenhut. „Für die Landesregierung vielleicht nicht – aber sehr wohl für den Milchviehhalter, der ein verendetes Kalb abholen lässt, und für den Handwerksmetzger, der ohnehin schon unter explodierenden Energie- und Personalkosten ächzt. Wir stehen zu einer modernen Verwaltung und starker kommunaler Selbstverwaltung. Aber wir stehen noch mehr zu unseren Landwirten und dem ländlichen Handwerk. Reformen dürfen niemals auf deren Rücken ausgetragen werden. Die Landesregierung ist jetzt in der Pflicht: Sie muss garantieren, dass das neue Entgelte transparent, kostendeckend und fair bleiben – und nicht zur verdeckten Einnahmequelle werden. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit statt neuer Kostenfallen. Die AfD wird genau hinschauen und jede Preistreiberei im Namen dieses Gesetzes sofort anprangern. Metzger und Bauern haben schon genug zu tragen – sie sind systemrelevant, keine Melkkuh der Verwaltung!

Von T. M.

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