„Mit der Streichung des Widerspruchsverfahrens nehmen sie dem Bürger eine niederschwellige Rechtsschutzebene.“ Mit diesem Vorwurf begann der gesundheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL heute im Landtag seinen Debattenbeitrag zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung. „Viele Bürger hätten im Übrigen erwartet, dass Sie auch mal ein Wort des Bedauerns für ihre Taten während der Coronazeit finden, wenn wir schon einmal über Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz reden. Denn viel größer als die finanziellen Schäden durch Ausfälle durch die Absonderungspflicht sind die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Schäden, die Ihre Politik verursacht hat.“

Wer der Regierung nicht geglaubt und gehorcht hat, wurde zum Staatsfeind erklärt und konnte keine Entschädigung erhalten, kritisiert Eisenhut. „Heute wissen wir wie damals, dass viele Menschen nur deshalb ihre Gesundheit behalten haben, weil sie sich nicht haben impfen lassen. Besonders Kinder und Jugendliche leiden bis heute unter den psychischen und körperlichen Folgen der Coronamaßnahmen. Sie haben Lebenswerke zerstört und Betriebe in den Bankrott getrieben. Wo bleibt da die Entschädigung, wann bauen Sie diese Betriebe wieder auf, die Sie in die Pleite getrieben haben? Fakt ist, dass die meisten Menschen in unserem Land nicht durch Corona, sondern durch größenwahnsinnige Politiker und ihre Maßnahmen gelitten haben. Noch haben Sie die Möglichkeit, selbst die Coronazeit aufzuarbeiten und für Wiedergutmachung zu sorgen, bevor es andere für Sie tun.“

 

Von T. M.

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