Pressemitteilung – Stuttgart, den 30.03.2022

„Bei den Mengen an grünen Reglementierungen, die von Gerichten kassiert werden, braucht es bald wohl eine Papiermüllsteuer darauf.“ Mit diesen Worten hat der verbraucherpolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Mannheim zur Verpackungssteuer in Tübingen begrüßt: „Die Steuer ist nicht verfassungskonform – das war vorherzusehen. Mit der Verfassung nimmt man es bei den Grünen ohnehin nicht so genau. Schön, dass die Gerichte zuverlässig arbeiten und uns vor den Auswüchsen grüner Politik schützen. Genau gegen diese Politik der Eingriffe und Reglementierungen wenden wir uns als AfD-Fraktion: Wir setzen auf Eigenverantwortung.“

Wie man die Welt von Tübingen aus retten möchte, ist wohl nicht nur mir ein Rätsel, ergötzt sich Eisenhut. „Es muss doch klar sein, dass man die Tübinger nicht als einzige mit diesen Regelungen belasten kann, ganz zu schweigen von den Unternehmen. Diese haben natürlich einen erheblichen Wettbewerbsnachteil auferlegt bekommen. Es ist wie mit den meisten Gaga-gesetzen der Grünen – sie sind absolut weltfremd und meist viel zu kurz gedacht. Ein Blick in die Geschichtsbücher hätte genügt: in Kassel wurde eine Verpackungssteuer bereits 1998 als verfassungswidrig erklärt. Aber Palmer macht einfach trotzdem – Hauptsache: verbieten und reglementieren.“

Von T. M.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner