Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode

Kleine Anfrage Drucksache 17 / 162 4.6.2021
des Abg. Bernhard Eisenhut AfD

und

Antwort

des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Feuerwehrfinanzierung im Landkreis Konstanz

Kleine Anfrage

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie haben sich die jährlichen Ausgaben der Gemeinden für das Feuerwehr­wesen im Landkreis Konstanz von 2016 bis 2020 entwickelt?
  2. Wie hoch waren im Zeitraum seit 2016 die jährlich beantragten und bewilligten Fördersummen des Landes pro Stadt bzw. Gemeinde des Landkreises Konstanz (bitte ebenfalls tabellarische Darstellung mit Zahl und finanziellem Umfang der gestellten und genehmigten Förderanträge, aufgeteilt in Zuwendungen nach der „VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen“, solche aus dem Ausgleichsstock und sonstige Zuwendungen sowie jeweils pro Stadt bzw. Gemeinde)?
  3. Welche Summen sind seit 2016 jeweils in Euro pro Einwohner in die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz zur Feuerwehrförderung ge­ flossen (bitte tabellarisch pro Stadt bzw. Gemeinde)?
  4. Aus welchen Gründen wurden Förderungsanträge im Landkreis Konstanz je­weils wie oft (pro Grund) nicht oder nicht in voller Höhe bewilligt (ebenfalls bitte aufgeteilt in die einzelnen Städte und Gemeinden)?
  5. Welche Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz haben in den Jahren 2016 bis 2020 neue Feuerwehrfahrzeuge erworben (bitte Auflistung mit jewei­liger Nennung der Kommune, der Zahl und Art der Fahrzeuge und mit Anfüh­rung der dabei jeweils anfallenden Kosten und weiterhin der Höhe der gegebe­nenfalls beantragten und/oder tatsächlich ausgezahlten Förderung des Landes Baden­Württemberg)?
  1. Aus welchen Städten und Gemeinden im Landkreis Konstanz liegen der zu­ ständigen Bewilligungsstelle zum jetzigen Zeitpunkt Zuwendungsanträge vor und von welchen weiteren Zuwendungsanträgen und Beschaffungsmaßnahmen kann nach Angaben der Bewilligungsstelle in den nächsten fünf Jahren ausge­gangen werden (bitte ebenfalls mit Angabe der jeweiligen Stadt/Gemeinde)?
  2. Wie hat sich im Landkreis Konstanz seit 2013 die Anzahl der jeweiligen Ein­ satzarten entwickelt (tabellarische Auflistung, auf Stadt- bzw. Gemeindeebene aufgeschlüsselt)?
  3. Wie hat sich die Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen sowie Jugendfeuer­ wehrangehörigen im Landkreis Konstanz seit dem Jahr 2016 entwickelt?

2.6.2021 Eisenhut AfD

Begründung

Durch die vorliegende Kleine Anfrage soll ein Überblick über die Finanzierung der Feuerwehr und die diesbezügliche Förderung des Landes im Landkreis Kon­stanz ermöglicht werden. Zur Bewertung und möglicherweise zur Evaluation sind hierbei neben der geografischen Aufteilung auch die Entwicklung der Summen in den letzten Jahren und die Auflistung zukünftig anstehender Anschaffungen von Großgeräten unerlässlich. Zudem ist die Entwicklung der Einsatzarten im Wahl­kreis von Interesse.

Antwort

Mit Schreiben vom 29. Juni 2021 Nr. IM6­0141­23/3 beantwortet das Ministeri­um des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie haben sich die jährlichen Ausgaben der Gemeinden für das Feuerwehrwesen im Landkreis Konstanz von 2016 bis 2020 entwickelt?

Zu 1.:

Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Angaben zu den Ausgaben der Gemeinden für das Feuer­ wehrwesen in Baden­Württemberg liegen daher nur den Kommunen vor.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes betrugen die Ausgaben der Ge­ meinden für das Feuerwehrwesen im Jahr 2016 rund 631 Millionen Euro und stiegen im Jahr 2019 auf über 718 Millionen Euro an. In diesen Zahlen sind die gesamten konsumtiven und investiven Ausgaben der Kommunen einschließlich Personalkosten für das Feuerwehrwesen enthalten. Die Zahlen für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor.

  1. Wie hoch waren im Zeitraum seit 2016 die jährlich beantragten und bewilligten Fördersummen des Landes pro Stadt bzw. Gemeinde des Landkreises Konstanz (bitte ebenfalls tabellarische Darstellung mit Zahl und finanziellem Umfang der gestellten und genehmigten Förderanträge, aufgeteilt in Zuwendungen nach der „VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen“, solche aus dem Ausgleichs- stock und sonstige Zuwendungen sowie jeweils pro Stadt bzw. Gemeinde)?
  2. Welche Summen sind seit 2016 jeweils in Euro pro Einwohner in die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises Konstanz zur Feuerwehrförderung ge- flossen (bitte tabellarisch pro Stadt bzw. Gemeinde)?

Zu 2. und 3.:

Die laut Angaben der zuständigen Bewilligungsstellen beantragten und bewil­ligten Zuwendungen für Investitionen nach der VwV Zuwendungen Feuerwehr­wesen und dem Ausgleichstock im Landkreis Konstanz sowie die Gesamtförde­ rung der Feuerwehrförderung für die Jahre 2016 bis 2020 sind in der Anlage zu den Fragen 2 und 3 zusammengestellt.

Ergänzend erhalten die Kommunen jährliche Festbeträge nach der VwV Zuwen­dungen Feuerwehrwesen für jeden Angehörigen einer Einsatzabteilung von der­ zeit 90 Euro und für jeden Angehörigen der Abteilung Jugendfeuerwehr von der­ zeit 40 Euro. Sonstige Zuwendungen des Landes gab es darüber hinaus nicht.

Die Förderung pro Einwohner hat aus Sicht der Landesregierung im Feuerwehr­ wesen keine Aussagekraft, da die Zuwendungen aufgrund der feuerwehrtechni­schen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sowie des örtlichen Gefahrenpoten­ zials bewilligt werden (vergleiche Antwort zu Frage 4).

4. Aus welchen Gründen wurden Förderungsanträge im Landkreis Konstanz je- weils wie oft (pro Grund) nicht oder nicht in voller Höhe bewilligt (ebenfalls bitte aufgeteilt in die einzelnen Städte und Gemeinden)?

Zu 4.:

Die Förderungen des Landes im Feuerwehrwesen sind einheitlich in der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen geregelt. Danach stellen die Gemeinden bei den zuständigen Bewilligungsstellen die Zuwendungsanträge. Der feuerwehrtechni­ sche Beamte der Bewilligungsstelle prüft alle Anträge und stellt aufgrund der feuerwehrtechnischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sowie des örtlichen Gefahrenpotenzials eine nach Prioritäten geordnete Liste der Zuwendungsanträge auf. Aufgrund des fachlich priorisierten Mittelbedarfs und der zur Verfügung ste­henden Haushaltsmittel wird letztlich über die vorliegenden Zuwendungsanträge entschieden. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Maßnahmen mit hoher Dringlichkeit im Rahmen der begrenzten Haushaltsmittel sofort gefördert werden können.

Das Land stellt das Aufkommen der Feuerschutzsteuer in vollem Umfang zur För­ derung des Feuerwehrwesens zur Verfügung. Freilich ist auch die Feuerschutz­ steuer begrenzt, sodass bis zum Jahr 2019 regelmäßig nicht alle Anträge bewil­ligt werden konnten. Die Gemeinden stellten jedoch im Regelfall die Anträge im folgenden Jahr wieder, sodass alle notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen in absehbarer Zeit eine Förderung erhalten haben. Für die Jahre 2020 und 2021 besteht die erfreuliche Situation, dass alle von den Gemeinden nach der VwV Zu­ wendungen Feuerwehrwesen gestellten Anträge bewilligt werden können.

5. Welche Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz haben in den Jahren 2016 bis 2020 neue Feuerwehrfahrzeuge erworben (bitte Auflistung mit jeweiliger Nennung der Kommune, der Zahl und Art der Fahrzeuge und mit Anführung der dabei jeweils anfallenden Kosten und weiterhin der Höhe der gegebenenfalls beantragten und/oder tatsächlich ausgezahlten Förderung des Landes Baden-Württemberg)?

Zu 5.:

Die von den zuständigen Bewilligungsstellen übermittelten Daten der im Zeit­ raum 2016 bis 2020 von den Kommunen im Landkreis Konstanz für ihre Feuer­ wehren beschafften neuen Fahrzeuge, deren Beschaffungsvorgang abgeschlossen und mit Verwendungsnachweis belegt ist, sind in der nachfolgenden Tabelle auf­ geführt.

6. Aus welchen Städten und Gemeinden im Landkreis Konstanz liegen der zuständigen Bewilligungsstelle zum jetzigen Zeitpunkt Zuwendungsanträge vor und von welchen weiteren Zuwendungsanträgen und Beschaffungsmaßnahmen kann nach Angaben der Bewilligungsstelle in den nächsten fünf Jahren ausgegangen werden (bitte ebenfalls mit Angabe der jeweiligen Stadt/Gemeinde)?

Zu 6.:

Nach Angaben der zuständigen Bewilligungsstelle sind folgende Beschaffungs­ maßnahmen bewilligt und werden voraussichtlich im Jahr 2021 bzw. in den nächsten Jahren abgeschlossen:

  • Radolfzell, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20,
  • Bodman­Ludwigshafen, Löschgruppenfahrzeug 10,
  • Öhningen, Löschgruppenfahrzeug 10,
  • Orsingen­Nenzingen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10,
  • Singen, Löschgruppenfahrzeug 10,
  • Stockach, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20,
  • Eigeltingen, zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser,
  • Engen, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Gaienhofen, Mannschaftstransportwagen,
  • Gailingen, Mannschaftstransportwagen,
  • Hohenfels, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10,
  • Konstanz, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20,
  • Mühlhausen­Ehingen, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Mühlingen­Zoznegg, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Radolfzell, Vorausrüstwagen,
  • Radolfzell, Löschgruppenfahrzeug 10,
  • Radolfzell, Einsatzleitwagen,
  • Rielasingen­Worblingen, Gerätewagen Transport,
  • Singen, Einsatzleitwagen,
  • Bodman­Ludwigshafen, Mannschaftstransportwagen,
  • Bodman­Ludwigshafen, Gerätewagen Transport,
  • Engen, Vorausrüstwagen,
  • Engen, Einsatzleitwagen 1,
  • Engen, Mannschaftstransportwagen,
  • Gailingen, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Hilzingen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20,
  • Kostanz, zwei Wechselladerfahrzeuge,
  • Konstanz, Einsatzleitwagen 1,
  • Moos, Mannschaftstransportwagen,
  • Mühlhausen­Ehingen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10,
  • Öhningen, Gerätewagen Transport,
  • Orsingen­Nenzingen, Gerätewagen Logistik 1,
  • Stockach, Tanklöschfahrzeug 4000,
  • Stockach, Mannschaftstransportwagen.

Nach Angaben der zuständigen Bewilligungsstelle kann von folgenden weiteren Zuwendungsanträgen/Beschaffungsmaßnahmen im Jahr 2021 bzw. in den nächs­ten fünf Jahren ausgegangen werden:

  • Büsingen, Gerätewagen Transport,
  • Konstanz, drei Mannschaftstransportwagen,
  • Reichenau, Gerätewagen Transport,
  • Singen, Gerätewagen Höhenrettung,
  • Singen, Mannschaftstransportwagen,
  • Stockach, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Stockach, Mannschaftstransportwagen,
  • Tengen, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Allensbach, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Radolfzell, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10,
  • Steißlingen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10,
  • Stockach, Löschgruppenfahrzeug 10,
  • Aach, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10,
  • Moos, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Orsingen­Nenzingen, Mannschaftstransportwagen,
  • Radolfzell, drei Mannschaftstransportwagen,
  • Singen, Mannschaftstransportwagen,
  • Singen, Gerätewagen Transport,
  • Stockach, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Allensbach, Tanklöschfahrzeug 2000,
  • Allensbach, Mannschaftstransportwagen,
  • Eigeltingen, Mannschaftstransportwagen,
  • Engen, Löschgruppenfahrzeug 20,
  • Gaienhofen, Mannschaftstransportwagen,
  • Gottmadingen, Drehleiter,
  • Hilzingen, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Konstanz, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Radolfzell, Abrollbehälter Wasser,
  • Reichenau, Mannschaftstransportwagen,
  • Rielasingen­Worblingen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20,
  • Engen, Mannschaftstransportwagen,
  • Radolfzell, zwei Mittlere Löschfahrzeuge,
  • Reichenau, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Singen, zwei Mittlere Löschfahrzeuge,
  • Stockach, Löschgruppenfahrzeug 10,
  • Allensbach, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Eigeltingen, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser,
  • Konstanz, zwei Mannschaftstransportwagen,
  • Konstanz, zwei Mittlere Löschfahrzeuge,
  • Konstanz, Gerätewagen Wasserrettung,
  • Radolfzell, Mannschaftstransportwagen,
  • Radolfzell, Wechselladerfahrzeug,
  • Stockach, Mannschaftstransportwagen,
  • Tengen, Mittleres Löschfahrzeug,
  • Tengen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10.

7. Wie hat sich im Landkreis Konstanz seit 2013 die Anzahl der jeweiligen Ein- satzarten entwickelt (tabellarische Auflistung, auf Stadt- bzw. Gemeindeebene aufgeschlüsselt)?

Zu 7.:

Die Entwicklung der Anzahl der Einsatzarten in den Gemeinden des Landkreises Konstanz seit dem Jahr 2014 ist in der Anlage zu Frage 7 dargestellt. Die Daten aus dem Jahr 2013 liegen elektronisch nicht vor und konnten deshalb in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengestellt werden.

8. Wie hat sich die Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen sowie Jugendfeuer- wehrangehörigen im Landkreis Konstanz seit dem Jahr 2016 entwickelt?

Zu 8.:

Die Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen und der Jugendfeuerwehrangehö­ rigen im Landkreis Konstanz jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2016 bis 2020 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Strobl

Minister des Inneren,
für Digitalisierung und Kommunen

Von T. M.

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