Pressemitteilung – Stuttgart, den 11.11.2021

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist an entscheidender Stelle vage und nichtssagend formuliert.“ Mit diesen Worten begründete der gesundheitspolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL die Ablehnung des Gesundheitsdienstgesetzes durch die Fraktion. „Die Landesregierung folgt der Annahme, dass eine Zentralisierung auch im Bereich des Landesgesundheitsamtes zu einer besseren Erfüllung seiner Aufgaben führen wird, und verspricht mit ihrem Gesetzentwurf effektivere Arbeit und Synergieeffekte. Leider erfährt man in der vorgelegten Begründung zur Gesetzesänderung nicht, was die Landesregierung darunter versteht.“

Unklar bleibt auch, inwiefern der Öffentliche Gesundheitsdienst bei der Bevölkerung besser wahrgenommen werden soll, so Eisenhut. „Was bringt die veränderte Wahrnehmung, wenn sich am Ergebnis nichts ändert? Was sich ganz sicher ändert, ist der Mehrstellenbedarf, der sich im Zuge der organisatorischen Eingliederung in die Ministerialstruktur ergibt. Das heißt, die Verwaltung wird weiter aufgebläht. Der Grundgedanke, Organisationsstrukturen zu schaffen, die sowohl effektiv als auch effizient sind, ist grundsätzlich richtig und gut. Die Frage ist jedoch, ob ein größeres Gebilde dazu in der Lage ist, diese Erwartungen zu erfüllen. Denn erfahrungsgemäß neigen große Gebilde zu extremer Langsamkeit und Trägheit.“

Von T. M.

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